Wie viel ‚Nie wieder‘ steht im Grundgesetz? Antisemitismusbekämpfung und Staatsräson mit Verfassungsrang?

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Wie viel ‚Nie wieder‘ steht im Grundgesetz? Antisemitismusbekämpfung und Staatsräson mit Verfassungsrang?

5. November von 14:00 bis 20:00

Das Grundgesetz trat 1949 in Kraft. Wie die Diskussionen im Parlamentarischen Rat zeigen, wurde das Grundgesetz auch als Antwort auf den Nationalsozialismus und den Holocaust formuliert.

Derzeit gibt es immer wieder politische Forderungen, den Kampf gegen Antisemitismus oder auch die Staatsräson im Grundgesetz oder in den Länderverfassungen zu verankern. In einigen Bundesländern wurde dies bereits umgesetzt.

Auf dieser öffentlichen juristischen Fachtagung soll mit Fachleuten aus der Rechtswissenschaft, aus der juristischen Praxis und Politik geklärt werden: Wie viel „Nie wieder“ steht heute schon in unserer Verfassung? Welchen Mehrwert hätte eine Verfassungsänderung? Und welche Erfahrungen haben die Bundesländer bisher damit gemacht?

Weitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier.

Details

Datum:
5. November
Zeit:
14:00 bis 20:00
Webseite:
https://tikvahinstitut.de/veranstaltung/20241105/

Veranstalter

Konrad Adenauer Stiftung e. V.

Veranstaltungsort

Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung
Tiergartenstraße 35
10785 Berlin,