Elisabeth Hartmeyer

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Prof. Dr. Elisabeth Hartmeyer ist Professorin für Recht im Sozial- und Gesundheitswesen an der Katholischen Hochschule in Freiburg.

Prof. Dr. Elisabeth Hartmeyer


Studierte Katholische Theologie und Rechtswissenschaften in Tübingen. 2014 wurde sie mit ihrer Dissertation zum Thema „Präjudizialität kirchenarbeitsgerichtlicher Entscheidungen im kollektiven Arbeitsrecht. Zugleich ein Beitrag zum Verhältnis des kirchlichen Betriebsverfassungsrechts zur weltlichen Rechtsordnung“ durch die Juristische Fakultät Tübingen zum Dr. iur. promoviert. Neben Stationen beim Deutschen Caritasverband und Lehraufträgen an der Universität Eichstätt-Ingolstadt sowie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, hat sie seit September 2022 die Professur für Recht im Sozial- und Gesundheitswesen an der Katholischen Hochschule in Freiburg inne.

 

 

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