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Wie viel ‚Nie wieder‘ steht im Grundgesetz? Antisemitismusbekämpfung und Staatsräson mit Verfassungsrang?

Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung Tiergartenstraße 35, 10785 Berlin

Derzeit gibt es immer wieder politische Forderungen, den Kampf gegen Antisemitismus oder auch die Staatsräson im Grundgesetz oder in den Länderverfassungen zu verankern. In einigen Bundesländern wurde dies bereits umgesetzt. Auf dieser öffentlichen juristischen Fachtagung soll mit Fachleuten aus der Rechtswissenschaft, aus der juristischen Praxis und Politik geklärt werden: Wie viel „Nie wieder“ steht heute schon in unserer Verfassung? Welchen Mehrwert hätte eine Verfassungsänderung? Und welche Erfahrungen haben die Bundesländer bisher damit gemacht?