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Wie viel ‚Nie wieder‘ steht im Grundgesetz? Antisemitismusbekämpfung und Staatsräson mit Verfassungsrang?

Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung Tiergartenstraße 35, 10785 Berlin

Derzeit gibt es immer wieder politische Forderungen, den Kampf gegen Antisemitismus oder auch die Staatsräson im Grundgesetz oder in den Länderverfassungen zu verankern. In einigen Bundesländern wurde dies bereits umgesetzt. Auf dieser öffentlichen juristischen Fachtagung soll mit Fachleuten aus der Rechtswissenschaft, aus der juristischen Praxis und Politik geklärt werden: Wie viel „Nie wieder“ steht heute schon in unserer Verfassung? Welchen Mehrwert hätte eine Verfassungsänderung? Und welche Erfahrungen haben die Bundesländer bisher damit gemacht?

Antisemitismusbekämpfung mit dem Strafrecht. Möglichkeiten und Grenzen

Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung Tiergartenstraße 35, 10785 Berlin

Die Strafrechtspflege hat eine wichtige Funktion, rote Linien aufzuzeigen. Seit dem 7. Oktober 2023 gibt es ein Allzeithoch antisemitischer Straftaten. Antisemitische Taten sind Straftaten, wenn sie als solche vom Gesetz bestimmt sind (z. B. in Deutschland die Leugnung des Holocausts). Beispiele wie das Tragen von „Ungeimpft“-Sternen durch Coronaleugner, die Parole „From the river to the sea“, oder Rufe wie „Tod Israel“ auf Demonstrationen werfen die Fragen auf: Wo stehen wir in der Bekämpfung des Antisemitismus durch das Strafrecht? Gibt es Strafbarkeitslücken? Was kann und soll das Strafrecht in diesem Bereich leisten?
Diese und weitere Fragen sollen mit Fachleuten aus der Rechtswissenschaft, aus der juristischen Praxis und der Politik erörtert werden.