3. Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Berichtszeitraum 2020 bis 2022

09. 01. 2024

Menschen werden aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder ihrer Weltanschauung weltweit diskriminiert, bedroht, angegriffen, vertrieben oder getötet. Ein besonders gravierendes Beispiel ist das Schicksal der muslimischen Rohingya, die vor einigen Jahren zu Hunderttausenden aus Myanmar nach Bangladesch flüchten mussten und dort ein Leben am Rande der Gesellschaft meist ohne jegliche Entwicklungschancen führen.

Auch die Lage von muslimischen Uigurinnen und Uiguren und weiteren religiösen Minderheiten in China ist weiterhin schlecht. Anhaltende Berichte, unter anderem der Vereinten Nationen, über willkürliche Internierung nimmt die Bundesregierung mit großer Sorge wahr.

Der Bericht umfasst neben einem systematischen Länderteil mit 41 Kapiteln auch zwei Themenkapitel. Darin werden die Religionsfreiheit indigener Völker und der Beitrag der Religionen zu nachhaltiger Entwicklung thematisiert. Schwabe kommt mit dem Bericht dem Beschluss des Deutschen Bundestags nach, der die Bundesregierung beauftragt, alle zwei Jahre über die Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu berichten.

Bisher wenig sichtbar im politischen und im wissenschaftlichen Diskurs war die Lage der Religionsfreiheit von indigenen Völkern. Mit dieser Schwerpunktsetzung betritt die Bundesregierung Neuland. Unterstützt wurde sie bei der Erstellung des Berichts durch ein wissenschaftliches Gutachten von Prof. Heiner Bielefeldt und Dr. Volker von Bremen, das dem Bericht beigelegt ist. Es kommt zu dem Schluss, dass die indigene Spiritualität der Kosmovision – der Blick indigener Völker auf den Kosmos und die Entstehung der Welt – und die Verbindung Indigener mit ihren angestammten Territorien viel stärker als Teil der Religions- und Weltanschauungsfreiheit verstanden werden müssten und stärker in der Außen- und Entwicklungspolitik verankert werden sollten. Dieser Ansatz ist in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bereits angelegt, etwa durch ihr Engagement für den Erhalt tropischer Wälder oder nachhaltiger Lieferketten.

Im zweiten Teil des Schwerpunktkapitels wird herausgestellt, welchen Beitrag die Religionen zu nachhaltiger Entwicklung leisten können. So ist die Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) vielerorts nur mit den Religionsgemeinschaften als starkem Teil der Zivilgesellschaft möglich. Die Erfahrung zahlreicher Projekte lehrt, dass die Gesamtgesellschaft durch das Engagement und das Know-how der Religionsgemeinschaften profitieren kann, etwa in der gesundheitlichen Versorgung, der Friedensarbeit in Krisengebieten oder bei der Zusammenarbeit mit sozialen Minderheiten. Es gilt, diese Potenziale weiter zu nutzen und die Zusammenarbeit auszubauen, wo immer möglich.

 

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Hrsg.)
3. Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Berichtszeitraum 2020 bis 2022

November 2023, 238 Seiten

Den gesamten Bericht lesen Sie hier.

Tags:

Kommentare

Dieser Beitrag hat keine Kommentare.

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie können gern den Beitrag kommentieren. Ihnen stehen maximal 600 Zeichen zur Verfügung. Die EIR-Redaktion behält sich die Veröffentlichung vor.