Laut dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien soll im Dialog mit den Ländern und den Kirchen ein Grundsätzegesetz auf Bundesebene erlassen werden, dass als fairer Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen dienen soll. Dieses Vorhaben bezieht sich auf das – bis heute unerfüllte – verfassungsrechtliche Gebot zur Ablösung der Staatsleistungen in Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 WRV. Doch was sind Staatsleistungen überhaupt und wie können die verfassungsrechtlichen Anforderungen an deren Ablösung erfüllt werden? Eine Analyse von Professor Dr. Michael Germann.
- Bis heute ist die verfassungsrechtliche Pflicht der Landesgesetzgeber zur Ablösung der Staatsleistungen sowie der Erlass des dafür notwendigen Grundsätzegesetzes durch den Bund unerfüllt.
- Staatsleistungen sind vermögenswerte Rechte der Kirche gegen den Staat mit Dauercharakter, deren Zweck auf die Deckung des kirchlichen Bedarfs gerichtet sind. Sie dienen dabei nicht unmittelbar der Erfüllung staatlicher Aufgaben. Die Rechtsgrundlagen haben ihren historischen Ursprung in den Rechtsverhältnissen zwischen Staat und Kirche vor 1919.
- Staatsleistungsansprüche können nur gegen Wertersatz aufgehoben werden. Dieser muss sich am wirtschaftlichen Wert der Ansprüche orientieren.
- Erst mit einer abschließenden gesetzlichen Ablöseregelung, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht, wird die Ablösung für die staatsleistungsberechtigten Kirchen rechtsverbindlich.
- Am besten lässt sich die Ablösung der Staatsleistungen in die Gestaltungsmöglichkeiten der Politik einfügen, wenn die Ablösungsschuld als Teil der Staatsschulden anerkannt und sie mit den dafür gängigen Instrumenten behandelt wird.
Der Weg zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen
Wie die verfassungsrechtliche Pflicht zur Ablösung der Staatsleistungen nach Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 WRV zu erfüllen ist.
Professor Dr. Michael Germann
Monitor Religion und Politik, Konrad-Adenauer-Stiftung, Berlin, November 2022
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