Die zunehmende Säkularisierung und die wachsende gesellschaftliche Pluralität haben Auswirkungen auf alle Bereiche der Gesellschaft, nicht zuletzt auf das Schulwesen und insbesondere den konfessionellen Religionsunterricht. Mit unterschiedlichen Modellen und Konzepten versuchen die einzelnen Bundesländer diesem Wandel Rechnung zu tragen und dennoch den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 7 Abs. 3 GG zu entsprechen. Das ist nicht immer einfach.
Ob „Christlicher Religionsunterricht“ in Niedersachsen, „Religionsunterricht für alle“ in Hamburg oder die in den vergangenen Jahren zu beobachtende Tendenz, konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht in den meisten Bundesländern zu ermöglichen: Allen Ansätzen ist gemein, dass sie versuchen, der veränderten gesellschaftlichen Realität gerecht zu werden und erforderlich gewordene Anpassungen vorzunehmen. Neben der Schaffung entsprechender rechtlicher Voraussetzungen sind dabei stets auch die tatsächlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Intensiv mit diesem Thema befasst hat sich eine religionspolitische Fachtagung der Konrad-Adenauer-Stiftung in Cadenabbia (Italien) im Oktober vergangenen Jahres. Durch verschiedene Expertinnen und Experten aus dem rechtlichen, politischen und religiösen Bereich konnten nicht nur die unterschiedlichen Sichtweisen auf den konfessionellen Religionsunterricht beleuchtet und damit einhergehende Herausforderungen und Chancen definiert, sondern auch alternative Modelle jenseits des konfessionellen Religionsunterrichts differenziert diskutiert werden.
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