17 Mrz Quo vadis „Grundordnung für den kirchlichen Dienst“?
Die Kirchen haben unter Nutzung des Arbeitsrechts lange Zeit die Identität ihrer Dienste und Einrichtungen über die Abfrage von Loyalitätsobliegenheiten bei ihren Arbeitnehmer_innen abgesichert. Diese Instrumentalisierung entspricht nicht der Aufgabe des Arbeitsrechts. Es fehlt offenbar an einem neuen, gewinnenden Narrativ zur konfessionellen Identitätsentwicklung in der...